Fachartikel über spanisches Recht von Autor Rechtsanwalt Joachim Süselbeck, veröffentlicht in internationalen Medien
„Ich habe damals eine alte Finca gekauft, dann renoviert und erheblich angebaut - aber ohne die notwendige Baugenehmigung und ohne Bauerklärung in Eigentumsregister. Wie bekomme ich das gesamte Haus in das Grundbuch hinein?“
Diese Frage wird mir von besorgten Mandanten nicht selten gestellt. Dies überrascht nicht angesichts der Tatsache, dass der Mandant, der Inhaber der Immobilie weiss, dass er über Jahre hinweg Unsummen in den Ausbau und Bestand der Liegenschaft investiert hat – ohne einen legal…
Kategorie(n): Baurecht
Was bedeutet das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für ausländische Immobilieneigentümer und Residenten wirklich?
Am 18.10.12 erfolgte die Gegenzeichnung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien. Das Abkommen wird seit dem 1. Januar 2013 angewandt. Das eigentliche Ziel der Vereinbarung soll die Vermeidung der Doppelbesteuerun…
Kategorie(n): Steuern
Für die vorbereitenden Schritte eines Immobilienkaufes benötigt man in Spanien bereits einen umfangreichen Zeitraum, der häufig unterschätzt wird. So kommt es bei vielen Kaufinteressenten oft zu der Fragestellung, wie sie ihre Rechte in Bezug auf das begehrte Kaufobjekt vorläufig und wirksam absichern können. Ratsam erscheint in diesem Zusammenhang der Abschluss eines Vorvertrages.
Hier gilt es im Wesentlichen 3 Vertragstypen zu unterscheiden:
Kategorie(n): Immobilienrecht
Immer wieder wird auf zahlreiche Gefahren in dem Zusammenhang mit Immobilienankäufen in Spanien hingewiesen. Häufig werden hierbei jedoch nicht die selbstverständlich vorzunehmenden Vorbereitungen im Vorfeld des Liegenschafterwerbs erwähnt, so dass sich viele Kaufinteressenten nicht rechtzeitig um die notwendige rechtliche und steuerliche Betreuung bemühen.
Zunächst ist festzustellen, dass jeder Ankäufer einer Immobilie in Spanien eine spanische Steuernummer (NIF) benötigt, um als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden zu können. Diesbezüglich gilt seit dem 01.01.2007, dass die Steuernummer zu dem Zeitpunkt der notariellen Be…
Kategorie(n): Immobilienrecht
Beim Immobilienkauf in Spanien bietet sich für den Kaufinteressenten mit einem Optionsvertrag eine praktikable Möglichkeit, um Zeit für das Überdenken des Kaufes zu gewinnen.
Der Käufer kann sich damit innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist nach Belieben für oder gegen den Kauf entscheiden, sofern die Bereitschaft zur Zahlung des Optionspreises besteht. Zwar ist dieser Vertragstyp im spanischen Zivilgesetzbuch nicht ausdrücklich geregelt, j…
Kategorie(n): Immobilienrecht
Viele Mandanten sind erstaunt, wenn ich Ihnen darlege, dass man in Spanien eine Immobilie auch mittels eines Privatvertrages, ja sogar aufgrund einer lediglich mündlichen Vereinbarung wirksam übertragen kann.
Dies ist so, da dass spanische Sachenrecht ein Abstraktionsprinzip nicht kennt, d.h. dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft nicht auseinander fallen – eine Auflassung findet nicht statt. Ein guter Glaube an das Grundbuch existiert aber auch hierzulande, was eine Eintragun…
Kategorie(n): Immobilienrecht
Warum Rechts- und Baumängel auf Mallorca keine Seltenheit sind und vor einem Kauf unbedingt ausgeschlossen werden sollten.
Nach der Kreditkrise im Jahr 2008 werden immer weniger Neubauimmobilien auf den Balearen verkauft. Da auch kaum mit einer Baugenehmigung versehene attraktive Grundstücke im Angebot stehen, werden weiterhin in grossem Umfang hochwertige Bestandsimmobilien angekauft - Villen aus…
Kategorie(n): Baurecht
Wie wirkt sich die aktuell mögliche Rechtsänderung auf deutsche Eigentümer auf Mallorca aus?
Bisher galt für deutsche Immobilieneigentümer auf Mallorca hinsichtlich der Erbfolge aufgrund des Staatsangehörigkeitsprinzipes und des in Spanien und Deutschland bestehenden Erbstatutes allein deutsches Erbrecht im Bezug auf die Erbfolge. Dies unabhängig davon, ob der Liegens…
Kategorie(n): Erbrecht
Als es die gute alte Residencia noch gab, d.h. von sämtlichen EU-Bürgern, die sich dauerhaft auf Mallorca aufhalten wollten noch zu beantragen war, herrschte bereits eine stetige Verwirrung zwischen den Begriffen der Residencia und der Steuerresidenz in Spanien.
Selbst die beurkundenden Notare schienen den tatsächlichen Unterschied nicht zu kennen oder nicht erkennen zu wollen. Dies lag wohl vor allem daran, dass das Innehaben des Ausweispapiers Residencia als Indiz dafür galt, dass der Inhaber sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanie…