Eigennutzsteuer auf Mallorca

Eigennutzsteuer

Der Nutzwert Ihrer Immobilie in Spanien ist zu versteuern!

Jeder steuernichtresidente Ausländer, der Eigentümer einer Immobilie in Spanien ist, muss einmal jährlich seine Steuererklärung über den persönlichen Nutzen an seiner spanischen Liegenschaft abgeben und die errechnete Steuer (IRNR) abführen.

Hierbei muss man jeweils bis zu dem 31. Dezember eines jeden Jahres die anfallende Steuer für das an jeder Immobilie bestehende Eigentum des Vorjahrs bezahlen. Das hierfür zu verwendende Steuerformular ist das Modelo 210.

Da die Erklärung mit dem spanischen Steuermodell kompliziert ist und die Steuer jedes Jahr anhand des sich veränderten Katasterwerts für jede Immobilie (z.B. Haus, Wohnung, Parkplatz, Abstellraum) neu errechnet werden muss, sollte dies einem spezialisierten Steuerbüro bzw. einer Fachkanzlei überlassen werden. Wir nehmen Ihnen die Arbeit gerne ab! Rufen Sie uns gerne Montags bis Freitags zwischen 09:00 und 14:00 Uhr oder zwischen 16:00 und 18:00 Uhr an: +34 971 698 305