Mallorca hat einen der attraktivsten Immobilienmärkte der Welt. Traumhafte Lagen, nahezu perfekte Infrastruktur, sehr gute Erreichbarkeit und Sicherheit sind nicht die einzigen Attribute: Auch eine hohe Rendite durch Ferienvermietung und eine rasante Wertsteigerung machen eine Investition in Immobilien auf Mallorca interessant.
Auf der Gegenseite stehen: Rechtsunsicherheit im Immobilienrecht durch fehlende Transparenz der Eigentumsregister, mangelnde Überprüfung der Rechtsmängelfreiheit durch die beurkundenden Notare und illegale Baubereiche. Hier sichern wir Sie ab! Unsere jahrzehntelange Erfahrung im Immobilienkaufrecht und Projektmanagement auf Mallorca und den Balearen soll zu Ihrer Stärke werden.
Wir sind zugelassene Rechtsanwälte in Deutschland und spanische Abogados und haben uns auf spanisches Immobilienrecht spezialisiert. Sprechen Sie mit uns!
Sie beabsichtigen ein Grundstück in Spanien zu erwerben? Sie haben bereits eine Parzelle auf Mallorca erworben und planen darauf ein Haus zu errichten? Sie wollen Ihren Traum von einer selbst geplanten Villa in Spanien erfüllen? Dann sind wir genau die richtigen Ansprechpartner für Sie.
Bei einem Immobilienerwerb auf den balearischen Inseln fallen neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten an: in dem Bereich der Nebenkosten schlägt vor allem die Grunderwerbssteuer (ITP) in Spanien besonders zu Buche. Diese beträgt 8% bis 13% und zwar gestaffelt – je nach der Höhe des Kaufpreises. Hinzu kommen weitere Kosten wie Register‚ Anwalts- und Notarkosten. Insgesamt sollte man bei einem Liegenschaftserwerb auf den balearischen Inseln mit Kaufnebenkosten in Höhe von ca. 15% des Immobilienpreises rechnen. Die Grunderwerbsteuer wird spätestens 30 Tage nach dem Erwerb fällig und muss bei dem zuständigen Finanzamt ATIB nach erfolgter Steuererklärung eingezahlt werden. Hierfür sollte wie bereits für die Kaufprüfung ein ansässiger Rechtsanwalt beauftragt werden. Gerne übernehmen wir für Sie alle notwendigen Schritte.
Nach der alles andere als unkomplizierten Abwicklung zu der Eintragung des Neueigentums auf Mallorca dürfen sich die frisch gebackenen Fincabesitzer über ihre zukünftigen Aufenthalte auf der Insel und die hinzugewonnene Lebensqualität freuen. Damit dies auch so bleibt, müssen nicht nur einmalige Erwerbssteuern, sondern in der Folge auch jährliche Steuern und Abgaben beglichen werden. Zu den jährlichen Abgaben zählt auch die staatliche Eigennutzsteuer (IRNR). Diese muss im Zuge einer Steuererklärung (Modell 210) i.S. einer Bringschuld aktiv gegenüber dem Finazamt AEAT in Madrid erklärt und jährlich gesondert eingezahlt werden. Der Steuerbertrag ändert sich nahezu jedes Jahr, da er wegen des ebenfalls jährlich angepassten Katasterwerts aktuell errechnet werden muss.
Weil sich auch der regionale Faktor häufig ändert und weitere Gesichtspunkte beachtet werden müssen – insbesondere auch für weitere Teilimmobilien (z.B. Parkplatz, Abstellraum) separate Steuererklärungen angefertigt werden müssen – sollte hiermit eine Fachkanzlei beauftragt werden. Wir übernehmen gerne Ihre Steuererklärungen.
Desweiteren muss jährlich pro Liegenschaft eine Grundsteuer (IBI) an die zuständige Gemeinde abgeführt werden. Ausserdem sollten Wohnungseigentümer pünktlich ihr einmal im Jahr anfallendes Hausgeld an ihre Eigentümergemeinschaft abführen.
Luxusimmobilien auf Mallorca zu Traumpreisen / Vor- & Nachteile
In einer zurückliegenden Krise liegt immer auch eine große Chance. Diese Erfahrung machen viele Menschen, die sich für den preiswerten Erwerb einer Immobilie im Wege einer gerichtlichen Versteigerung in Spanien interessieren. Besonders auf Mallorca kann man zur Zeit Objekte al…
Kategorie(n): Immobilienrecht
Beim Immobilienkauf keine vorschnelle Entscheidung treffen
Beim Immobilienkauf bietet sich für Kaufinteressenten mit dem Optionsvertrag eine praktikable Möglichkeit, um Zeit zum Überdenken des Kaufes zu gewinnen. Der Käufer kann sich innerhalb einer Frist für oder gegen den Kauf entscheiden, sofern er zur Zahlung des Optionspreises be…
Kategorie(n): Immobilienrecht
Die meisten erbrechtlichen Fragen, die bei steuernichtresidenten Personen auf Mallorca bestehen, knüpfen an ihre Immobilieneigentum in Spanien an.
Was passiert mit meinem Haus bzw. meiner Wohnung nach dem Erwerb? Welche jährlichen Steuern muss ich bezahlen? Wie kann ich meine Immobilie frühzeitig auf meinen Lebenspartner, auf die Kinder bzw. Nichten oder Neffen übertragen? Wie kann ich Erbstreitigkeiten oder überbordende…
Kategorie(n): Immobilienrecht
Für die vorbereitenden Schritte eines Immobilienkaufes benötigt man in Spanien bereits einen umfangreichen Zeitraum, der häufig unterschätzt wird. So kommt es bei vielen Kaufinteressenten oft zu der Fragestellung, wie sie ihre Rechte in Bezug auf das begehrte Kaufobjekt vorläufig und wirksam absichern können. Ratsam erscheint in diesem Zusammenhang der Abschluss eines Vorvertrages.
Hier gilt es im Wesentlichen 3 Vertragstypen zu unterscheiden:
Kategorie(n): Immobilienrecht
Immer wieder wird auf zahlreiche Gefahren in dem Zusammenhang mit Immobilienankäufen in Spanien hingewiesen. Häufig werden hierbei jedoch nicht die selbstverständlich vorzunehmenden Vorbereitungen im Vorfeld des Liegenschafterwerbs erwähnt, so dass sich viele Kaufinteressenten nicht rechtzeitig um die notwendige rechtliche und steuerliche Betreuung bemühen.
Zunächst ist festzustellen, dass jeder Ankäufer einer Immobilie in Spanien eine spanische Steuernummer (NIF) benötigt, um als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden zu können. Diesbezüglich gilt seit dem 01.01.2007, dass die Steuernummer zu dem Zeitpunkt der notariellen Be…
Kategorie(n): Immobilienrecht
Beim Immobilienkauf in Spanien bietet sich für den Kaufinteressenten mit einem Optionsvertrag eine praktikable Möglichkeit, um Zeit für das Überdenken des Kaufes zu gewinnen.
Der Käufer kann sich damit innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist nach Belieben für oder gegen den Kauf entscheiden, sofern die Bereitschaft zur Zahlung des Optionspreises besteht. Zwar ist dieser Vertragstyp im spanischen Zivilgesetzbuch nicht ausdrücklich geregelt, j…
Kategorie(n): Immobilienrecht
Viele Mandanten sind erstaunt, wenn ich Ihnen darlege, dass man in Spanien eine Immobilie auch mittels eines Privatvertrages, ja sogar aufgrund einer lediglich mündlichen Vereinbarung wirksam übertragen kann.
Dies ist so, da dass spanische Sachenrecht ein Abstraktionsprinzip nicht kennt, d.h. dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft nicht auseinander fallen – eine Auflassung findet nicht statt. Ein guter Glaube an das Grundbuch existiert aber auch hierzulande, was eine Eintragun…
Kategorie(n): Immobilienrecht
Hauptsache der Termin findet noch heute statt und der Vertrag ist noch heute fertig.” Ein Satz, den man als deutscher Rechtsanwalt für Immobilienrecht auf den Balearen häufig zu hören bekommt.
Hinter der engen Zeitvorgabe steckt oft ein Verkäufer - leider auch nicht zu selten ein unseriöser Makler – der nicht daran interessiert ist, dass ein wesentlicher Mangel der Immobilie zu Tage tritt und in der Hauptsache den guten Kaufpreis oder die Provision im Auge behält. P…
Kategorie(n): Immobilienrecht