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Immobilienrecht

Immobilienversteigerung auf Mallorca

Luxusimmobilien auf Mallorca zu Traumpreisen / Vor- & Nachteile

In einer zurückliegenden Krise liegt immer auch eine große Chance. Diese Erfahrung machen viele Menschen, die sich für den preiswerten Erwerb einer Immobilie im Wege einer gerichtlichen Versteigerung in Spanien interessieren. Besonders auf Mallorca kann man zur Zeit Objekte aller Liegenschaftssegmente weit unter dem Marktwert ersteigern.

In diesem Zusammenhang muss eindeutig festgestellt werden, dass es sich hierbei nicht etwa lediglich um im Abseits befindliche Abschreibungsimmobilien zweiter Wahl, sondern vielmehr um Premium – und Luxusimmobilien im bevorzugten Süd- Westen der Insel handelt, die man weit unter dem Verkehrswert ersteigern kann. Gerade auch erstklassige Villen in Toplagen, die nach wie vor einen Kaufpreis zwischen 2 bis 3 Millionen Euro erzielen, ersteigerten wir für Interessenten bereits zu Werten von unter 1 Millionen Euro. Nicht selten werden die Objekte bereits in den Folgemonaten zu dem doppelten Preis weiterveräussert oder gewinnbringend vermietet. Nicht wenige Banken gewähren bereits Kredite auf zu ersteigernde Liegenschaften.

Die Auswahl der Immobilien steht hierbei dem marktüblichen Angebot in nichts nach: Apartments mit 3 Schlafzimmern in guter Wohnlage sind ebenso zu ersteigern wie Landhäuser, Ferienwohnungen, Golfimmobilien oder Luxusvillen mit Gästehäusern und Hafenzugang in erster Meereslinie. Vorteilhaft ist zudem, dass die Häuser und Wohnungen von den glücklichen Erwerbern häufig in einem sehr guten Zustand übernommen werden, da es sich um ehemalige Investitionsobjekte von nicht mehr zahlungskräftigen Mittel- und Nordeuropäern handelt, die die gut ausgestatteten Immobilien meist lediglich zu Ferienaufenthalten nutzten.

Das Ausfindigmachen eines Objektes mit großem Spekulationspotential muss hierbei jedoch unbedingt einem Fachmann überlassen werden, da es die Besonderheiten des spanischen Vollstreckungsrechtes zu beachten gilt. Wichtigstes Merkmal ist diesbezüglich eine möglichst geringfügige Vollstreckung aus erstem Rang. Im Idealfall handelt es sich bei der vollstreckenden Partei um eine kreditgebende Bank, die die weitläufig abgezahlte Resthypothek und Kreditkosten vollstreckt. In diesem Zusammenhang kann davon ausgegangen werden, dass der Meistbietende die zu vollstreckende Schuld kaum zu überbieten hat, um den endgültigen Zuschlag zu erhalten. Die Form der für den Laien kaum wahrzunehmenden Veröffentlichung der Immobilienversteigerung auf Mallorca und den Balearen sorgt dafür, dass es im neun von zehn Fällen keinen Nebenbuhler um das Höchstgebot gibt.

Um an einer Versteigerung teilnehmen zu können, sind 30 % des gerichtlichen Schätzwertes auf ein Gerichtskonto einzuzahlen. Da in diesem Zusammenhang keine Überweisungen akzeptiert werden, sollte ein rechtskundiger Fachmann mit der Weiterleitung der Sicherheitsleistung beauftragt werden. Ist der Ersteigerungsversuch ausnahmsweise fehlgeschlagen, so erhält man den zur Sicherheit geleisteten Betrag binnen Wochenfrist zurück. Erfolgreich ersteigert ist das anvisierte Objekt dann, wenn das eigene Gebot als Höchstgebot über 70 % des gutachterlich ausgewiesenen, gerichtlichen Schätzwertes liegt und die zu tilgende Verbindlichkeit aus erstem Rang abdeckt.

Kategorie(n): Immobilienrecht

Autor: Joachim Süselbeck

Datum: 04.10.2016

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