Es ist traurig genug. Ein verwandter Mensch ist gestorben und nun muss auch noch der ganze Papierkram erledigt werden. Kein Problem: Alle Erbschaftsangelegenheiten erledigen unsere deutschen Rechtsanwälte auf Mallorca für Sie! Wir bereiten für Sie die notarielle Erbschaftsannahme detailliert vor, begleiten Sie bei den Behördengängen oder übernehmen diese für Sie.
Sie wollen ein deutsch-spanisches Testament niederlegen? Unsere deutschen Anwälte verfügen über die Zulassung als spanische Abogados, haben langjährige Erfahrungen im deutschen und spanischen Erbrecht und beraten Sie kompetent bei Ihrer Nachlassplanung.
Haben Sie eine Frage zum Thema Erbrecht? Wir beraten Sie gerne! Telefon: +34 971 698 305
Auch zu Beginn des Jahres 2014 wurde bereits vieles über das Modell 720 und die damit in Spanien einhergehende Verpflichtung, im Ausland belegene Vermögenswerte anzugeben, geschrieben und berichtet.
Das Thema ist auch nach wie vor ein aktuelles und dringendes, da viele deutsche Mallorcaresidenten die Problematik weiterhin in verschiedener Hinsicht unterschätzen: Die Deklarationsfrist für Steuerresidente ist zwar Ende April 2013 abgelaufen, aber auch diejenigen Steuersubje…
Kategorie(n): Erbrecht
Wie wirkt sich die aktuell mögliche Rechtsänderung auf deutsche Eigentümer auf Mallorca aus?
Bisher galt für deutsche Immobilieneigentümer auf Mallorca hinsichtlich der Erbfolge aufgrund des Staatsangehörigkeitsprinzipes und des in Spanien und Deutschland bestehenden Erbstatutes allein deutsches Erbrecht im Bezug auf die Erbfolge. Dies unabhängig davon, ob der Liegens…
Kategorie(n): Erbrecht
Wie kann eine Erbschaft in Spanien vollzogen werden, ohne dass ein “spanisches Testament“ vorhanden ist?
Dieser häufig gestellten Frage ist zunächst zu entgegnen, dass es kein “spanisches Testament” im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr ein bei einem spanischen Notar in spanischer Sprache und den spanischen gesetzlichen Formvorschriften genügendes, beurkundetes Testament gibt. …
Kategorie(n): Erbrecht
Die Frage, ob es ratsam und sinnvoll ist, ein spanisches Testament anzufertigen, wenn Immobilieneigentum in Spanien vorhanden ist, ist positiv zu beantworten. Durch das Vorhandensein eines in spanischer Sprache verfassten und den spanischen gesetzlichen Formvorschriften genügenden Testamentes wird in ersten Linie die Notwendigkeit der beglaubigten Übersetzung deutscher Dokumente wie Erbschein oder Testament und deren dann durch das zuständige Landgericht vorzunehmende Versehung mit der sog. Haager Apostille umgangen.
Dies stellt eine wesentliche Erleichterung der Erbangelegenheit dar, denn in einer ohnehin angespannten Situation nach einem Erbfall ist die Ersparniss an Zeit und Nerven als äusserst wertvoll anzusehen.
Dies nicht zuletzt deshalb, da eine Erbschaft in Spanien innerhalb…
Kategorie(n): Erbrecht
Eine wichtige Ergänzung zu der vermögensrechtlichen Nachlasssicherung auf Mallorca und in Spanien
Wir betreuen im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit viele unserer Mandanten im Erbrecht. Überwiegend geht es hierbei um die Vermögensberatung hinsichtlich des Erbschaftsfalls, und um die Klärung steuerrechtlicher Fragen in diesem Zusammenhang.Es muss aber gerade im Bereich d…
Kategorie(n): Erbrecht