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Mallorca: Immobilienübertragung und Schenkung auf die Kinder - jetzt aber ganz schnell und dringend!

Warum man nun auch ohne Anwesenheit in - und Einreisemöglichkeit nach Spanien dringend von zu Hause aus in Deutschland handeln muss

Wie schnell sich die Gesamtsituation im Leben ohne jede Vorwarnung ändern kann, hat man an der rasanten Entwicklung der Corona-Krise gesehen. Von heute auf morgen wird die Zeit und die Möglichkeit, in der man noch handeln kann, knapp.

Viele Mandanten haben die Entscheidung, ihre Immobilie in Spanien auf ihre Kinder zu übertragen, herausgezögert. Nun läuft ihnen die Zeit davon. Jetzt wird es bald teuer, sehr teuer. Während man noch in einem Moment glaubt, „die Welt sei ein Dorf“ und man könne noch jederzeit eine notwendige Beurkundung in einem anderen europäischen Land durchführen, wird man auch schon Lügen gestraft.

Warum muss man jetzt dringend handeln?

Spanien steht nach der Krise vor dem Bankrott. Es fehlen ca. 1 Billionen Euro. Die Geldspritze der EU und des ESM sind ein Tropfen auf den heissen Stein. Drastische Steuererhöhungen werden nun im Rekordtempo durchgepeitscht. Da die eigene Wirtschaft und Bevölkerung in Spanien geschont werden soll, gibt es traditionell eine Opfergruppe, eine Kuh, die man melken kann und wird: die deutschen Ausländer und deren hunderttausende Liegenschaften in Spanien.

Das Beste Instrument hierfür ist die massive und zügige Erhöhung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer, die progressiv so angepasst wird, dass sie vor allem und unverhältnismässig bei den hohen Immobilienwerten der Ausländer - insbesondere auf Mallorca - greift.

Der Trick der spanischen Regierung:

Während der Einreisestopp für europäische Ausländer nach Spanien auch aus europäischer Raison bis mindestens Dezember 2020 ausgeweitet wird, kann die Quasi-Enteignung der deutschen Immobilieneigentümer im Eilverfahren vorangetrieben werden: Erbschaftssteuern von bis zu 80 % wie bereits vor 2016 werden wohl keine Seltenheit werden. Und die besondere Gemeinheit: die deutschen Immobilieneigentümer können ihre evtl. steuersparende lebzeitige Übertragung auf Ihre Kinder nicht mehr rechtzeitig bei einem spanischen Notar beurkunden. Der Weg dorthin ist ihnen vermeintlich wegen des gesundheitspolitischen „Alarmzustands“ in Spanien verwehrt.

Wie können Sie doch noch rechtzeitig handeln?

Wir helfen Ihnen dabei. Wir handeln für Sie. Sollte für Sie eine Einreise nach Spanien wegen des Einreiseverbots oder aus anderen Gründen nicht möglich sein, ist dies zunächst sehr problematisch, da die schenkende Person grundsätzlich bei einem spanischen Notar unter persönlicher physischer Anwesenheit die notarielle Übertragungsurkunde zu unterschreiben hat.

Wir haben für Sie jedoch eine Vollmachtsurkunde entworfen, die Sie bei Ihrem Notar in Deutschland unterschreiben können. Hierdurch bekunden Sie Ihren Willen zur Übergabe Ihrer Immobilie in Spanien in einer notariellen Urkunde, so dass wir für Sie rechtzeitig handeln können. Alle weiteren Schritte erledigen wir sodann für Sie in Spanien: die Versteuerung und die registerrechtliche Eintragung des Rechtsgeschäfts sowie alle weiteren notwendigen behördlichen Schritte zu der erfolgreichen Übertragung Ihrer Mallorca-Immobilie auf Ihre Kinder.

Kategorie(n): Erbrecht

Autor: Joachim Süselbeck

Datum: 20.09.2020

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