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Die einseitige Hypothek im spanischen Rechtsraum

Zur Absicherung von Forderungen gibt es im spanischen Recht lediglich das Mittel der Hypothek, nicht aber die Grund- oder Rentenschuld. Im Gegensatz zum deutschen Recht kann eine Hypothek jedoch nicht nur als Immobilienhypothek, sondern auch als Hypothek in Bezug auf Grundstücksrechte wie z.B. Nießbrauch, Wasser- und Weiderechte eingetragen werden (Art. 106, 107 LH). 

Die Hypothek kann zudem lediglich seitens des frei verfügungsberechtigten  Grundstückseigentümers   zur Absicherung einer Hauptforderung bestellt werden ( Art. 1857 CC).  Hierzu bedarf es einer notariellen Urkunde (escritura) zwischen Eigentümer und Gläubiger, so dass als grundsätzlich beide bei der notariellen Beurkundung anwesend sein müssen. 

Gemäss Art. 141 LH kann die Hypothek jedoch auch als einseitige Hypothek (hipoteca unilateral) bestellt werden. In diesem Fall bestellt der Schuldner bei dem Notar die Hypothek zur notariellen Urkunde mit dem Vorteil, auf die Anwesenheit des Gläubigers  verzichten zu können. Die Hypothek wird dann im Eigentumsregister eingetragen, ohne dass der Gläubiger mitzuwirken braucht.

Nimmt die Tilgung des Darlehens einen normalen Verlauf, ändert sich an der einseitigen Hypothek nichts. Erst wenn Leistungsstörungen seitens des Schuldners auftreten,  hat der Gläubiger die Hypothek zur notariellen Urkunde anzunehmen und im Eigentumsregister vermerken zu lassen, um die Zwangsvollstreckung durchführen zu lassen.

Nach Art. 141 Abs. II LH hat der Schuldner ausserdem das Recht, den Gläubiger zur Annahme aufzufordern.  Erfolgt die Annahme nicht innerhalb von 2 Monaten, kann der Schuldner bei dem Eigentumsregister die Löschung der Hypothek verlangen, ohne dass der Gläubiger zuzustimmen hat. 

Im Gegensatz zum sonstigen spanischen Grundstücksrecht wird eine solche einseitige Hypothek jedoch erst wirksam, wenn der Inhalt der Urkunde, mit der die Hypothek begründet wurde, in dem Eigentumsregister eingetragen worden ist (Art 1875 Abs. I CC, 145 LH).

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Abogado Joachim Süselbeck

 

 



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