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Langhoff
& Süselbeck Abogados - Ihr Partner in Rechtsangelegenheiten
Planen Sie
eine Gesellschaftsgründung oder einn Immobilienkauf in Spanien? Haben Sie dort auch ein arbeits-,
steuer-, oder vertragsrechtliches Problem?Wir möchten Ihnen auf diesem
Wege im Bezug auf sämtliche Fragestellungen, die bei Ihnen
in diesen oder anderen rechtlichen Zusammenhängen entstehen, unsere Dienste und unsere
Zusammenarbeit anbieten.Seit 10 Jahren ist die Wirtschaftskanzlei Langhoff & Süselbeck Abogados S.L.
auf Mallorca als deutsch-spanische Kanzlei mit den Standorten Palma und Santa
Ponsa vertreten.Vor Ort werden die Mandanten von den Rechtsanwälten Joachim Süselbeck
(zugelassener Rechtsanwalt beim Landgericht und Abogado des Illustre Colegio de Abogados
de los Illes Baleares) dem spanischen Abogado Miguel Angel Ramis Mercadal
(zugelassener Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer der Balearen) und
Frau Rechtsanwältin und Abogada Stephanie Busch betreut.
Tätigkeitsbereiche
Unsere
Wirkungsschwerpunkte liegen sowohl im spanischen als auch im deutschen
Immobilien-, Gesellschafts-, Steuer- und Erbrecht, darüber hinaus sind wir vor
allem im Vertrags- und Vollstreckungsrecht sowie im Familien- und
Arbeitsrecht tätig. Alle Rechtsangelegenheiten werden abschließend auf der
Grundlage des deutschen, spanischen sowie des Internationalen Privatrechts
bearbeitet.Darüberhinaus stehen wir Ihnen aber auch bei Rechtsproblemen, die
allein deutsches Recht betreffen, vor Ort zur Verfügung. Grundsätzlich legen wir
Wert darauf, etwaige juristische Probleme durch eine kompetente Beratung im
Vorfeld zu vermeiden. Entsprechend dieser modernen anwaltlichen Strategie der
Mediation können wir auf eine hohe Erfolgsquote bei der außergerichtlichen
Beilegung von Streitigkeiten zurückschauen. Das gleiche trifft auch auf sich
etwaig anschließende gerichtliche Verfahren zu.Der ständige Kontakt und rege
Austausch mit den Mandanten sowie die unaufgeforderte Zusendung der von uns in
deutscher, spanischer oder englischer Sprache abgefassten Schriftsätze nebst
Übersetzungen sind für uns selbstverständlich.Aufgrund der hiermit verbundenen
Effizienz können Kosten und Zeit gespart werden. Gebührenaufwand und
Verfahrensdauer werden auf ein Minimum begrenzt. Als deutsch-spanische Kanzlei
verfügen wir darüberhinaus über gute Beziehungen zur Verwaltungs- und
Gerichtsstellen.Gerade bei Unternehmungen und Projekten wie der Gründung einer
Gesellschaft, dem Verkauf / Kauf einer Immobilie oder auch in arbeitsrechtlichen
Streitigkeiten besteht meistens ein weit unterschätzter Beratungs- und
Verwaltungsbedarf (anfallende Kosten, Steuern, Abfindungen).Wir würden uns daher
sehr darüber freuen, Sie in Zukunft auch auf den Balearen oder der Iberischen
Halbinsel unterstützen zu dürfen.
Rechtsanwalt Joachim
Süselbeck
Tätigkeitsschwerpunkte:
spanisches Immobilien-, Erb- und Steuerrecht;
Interessenschwerpunkte:
spanisches Steuer- und Familienrecht
Rechtsanwältin Stephanie
Busch
Tätigkeitsschwerpunkte: Vertragsrecht,
Immobilienrecht;
Interessenschwerpunke: Familienrecht
Informationen und
Tipps
Aufenthalt
Bei einem geplanten Aufenthalt in Spanien über 3 Monate können Sie sich in das zentrale
Ausländerregister der Nationalpolizei in Palma eintragen lassen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sowohl steuergünstiger als auch grundsätzlich
haftungsfreier mit einer durch uns gegründeten spanischen Firma aktiv und passiv
in Deutschland auftreten zu können. Hierfür müssen Sie nicht einmal zur Gründung
in Spanien anwesend sein. Es besteht die generelle Möglichkeit der direkten
Rechtsberatung in unserem Berliner Büro (Tel: 030-26 10 17 88;
Fax: 030-26 10 17 89; E-Mail: berlin@ra-lsk.de) und der daraufhin folgenden
Gründung in Spanien per Vollmachterteilung in Berlin (Gesellschaftssitz in
Spanien wird zur Verfügung gestellt).
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