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Steuerschock 2009
Der Anstieg der Katasterwerte
erhöht die ohnehin erhöhte Erbschaftssteuer für Steuernichtresidente
Nun wird in den Gemeinden Calvia und Andratx ernst gemacht. Das, was
schon lange zu befürchten war - die
überdimensionale Anhebung der Katasterwerte im Südwesten Mallorcas - wird nun in die Tat umgesetzt. Während
die Anhebung des katastralen Liegenschaftswertes in Andratx zu einem Mittel von
bis zu 30 % moderat auszufallen scheint,
werden in Calvia durchschnittlich 127 % aufgeschlagen.
Ein Umstand, der viele unserer Mandanten zu einem Widerspruch gegen die
zuständigen Behörden veranlasste -
nicht zuletzt deshalb, da häufig
auch falsche Parameter bei der Berechnung der neuen Werte zugrundegelegt
wurden.
So weicht bei einer Vielzahl von Bescheiden die angegebene
Quadratmeterzahl erheblich von der tatsächlichen Grundstücksgrösse ab. Ohnedies müssen die meisten Betroffenen
zur Kenntnis nehmen, dass der
Bodenwert ihrer Immobilie um das 6 bis 7 fache ansteigen wird – mit oder ohne
erfolgreichen Widerspruch.
In diesem Zusammenhang wurde bisher nahezu ausschliesslich das Thema der
proportional ansteigenden Grundsteuer in den Mittelpunkt des Interesses
gestellt. Diesbezüglich versuchen die entsprechenden Gemeinde ihre
Steuersubjekte dadurch zu beschwichtigen,
dass der Steuerhebesatz, auf dessen Basis die gemeindliche Grundsteuer
berechnet wird, bis zum Jahr 2017 eingefroren bleiben soll bzw. sukzessive erhöht wird.
Hierbei wird eine wesentlich dramatischere Entwicklung eines anderen
wichtigen Wertes verdeckt: die unmässige Erhöhung des Steuerbasiswertes, der zu
der Berechnung der Erbschaftssteuer heranzuziehen ist. Die Höhe der Erbschaftssteuer errechnet
sich auf der Grundlage des Realwertes,
der in der notariellen Erbschaftsannahmeurkunde anzugeben ist. Der Realwert ist der akzeptierte
Mindestbeurkundungswert bzw. Steuerbasiswert, der sich aus einer
rechenschematischen Zugrundelegung
der Beschreibung der Immobilie im Grundbuch – d.h. aus deren
Grundstücksgrösse, der überbauten Grundfläche und des Alters der Liegenschaft –
und eben dem aktuellen Bodenwert ergibt.
Setzt man den sukzessive ansteigenden katastralen Bodenwert (valor de
suelo) in das Berechnungsschema des Steuerbasiswertes ein, so ergeben sich in
vielen Fällen Mindestbeurkundungswerte, die bei weitem den tatsächlichen
Verkehrs- bzw. Marktwert der Immobilie übersteigen. Ein beängstigender Umstand
- wenn man bedenkt, dass bisher das
absolute Gegenteil der Fall war.
Was bedeutet dies also für die zukünftige Höhe der Erbschaftssteuer?
Diese war bis zu dem jetzigen Zeitpunkt bereits enorm überhöht, da im
Durchschnitt 28 – 45 %, bei Spitzenwerten bis zu 81 % des
Mindestbeurkundungswertes als Steuer – auch und gerade zischen Ehegatten und bei
der Vererbung an die Kinder - im
Erbfall abzuführen waren – dies auch wegen der geringen oder fehlenden
Freibeträge in Höhe bis zu maximal 16.000,00 €. Da nun häufig der Steuerbasiswert über dem
Marktwert der Immobilie liegen wird,
werden in Zukunft Erbschaftssteuerwerte von 150.000,00 € - 300.000,00 € oder
mehr die Regel sein. Eine Privilegierung für steuernichtresidente
Grundstückseigentümer, die
nicht ihr gesamtes Welteinkommen in Spanien versteuern (sowohl Erblasser als
auch Erbe) wird es nicht geben.
Steuernichtresidenten Liegenschaftsinhabern ist daher ab sofort um so
dringender anzuraten, in der Hinsicht auf die Ersparnis der Erbschaftssteuer
eine umfassende Vorsorge und Nachlassregelung vorzunehmen. Dies kann in den
meisten Fällen und unter der Inbetrachtnahme der feststehenden gesetzlichen
Situation allein durch die Weitergabe der Immobilie „mit warmer Hand“ an die
potentiellen Erben erster Ordnung geschehen. Eine Möglichkeit, bzgl. derer man
sich zeitnah von einer fachkundigen Person beraten lassen sollte.
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