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Steuerschock 2009 

 

Der Anstieg der Katasterwerte erhöht die ohnehin erhöhte Erbschaftssteuer für Steuernichtresidente 

 

Nun wird in den Gemeinden Calvia und Andratx ernst gemacht. Das, was schon lange zu befürchten war  - die überdimensionale Anhebung der Katasterwerte im Südwesten Mallorcas  - wird nun in die Tat umgesetzt. Während die Anhebung des katastralen Liegenschaftswertes in Andratx zu einem Mittel von bis zu 30 % moderat auszufallen scheint,  werden in Calvia durchschnittlich 127 % aufgeschlagen.

 

Ein Umstand, der viele unserer Mandanten zu einem Widerspruch gegen die zuständigen Behörden veranlasste  - nicht zuletzt deshalb,  da häufig auch falsche Parameter bei der Berechnung der neuen Werte zugrundegelegt wurden.  

 

So weicht bei einer Vielzahl von Bescheiden die angegebene Quadratmeterzahl erheblich von der tatsächlichen Grundstücksgrösse ab.  Ohnedies müssen die meisten Betroffenen zur Kenntnis nehmen,  dass der Bodenwert ihrer Immobilie um das 6 bis 7 fache ansteigen wird – mit oder ohne erfolgreichen Widerspruch. 

 

In diesem Zusammenhang wurde bisher nahezu ausschliesslich das Thema der proportional ansteigenden Grundsteuer in den Mittelpunkt des Interesses gestellt. Diesbezüglich versuchen die entsprechenden Gemeinde ihre Steuersubjekte dadurch zu beschwichtigen,  dass der Steuerhebesatz, auf dessen Basis die gemeindliche Grundsteuer berechnet wird, bis zum Jahr 2017 eingefroren bleiben soll bzw.  sukzessive erhöht wird.

 

Hierbei wird eine wesentlich dramatischere Entwicklung eines anderen wichtigen Wertes verdeckt: die unmässige Erhöhung des Steuerbasiswertes, der zu der Berechnung der Erbschaftssteuer heranzuziehen ist.  Die Höhe der Erbschaftssteuer errechnet sich auf der Grundlage des Realwertes,  der in der notariellen Erbschaftsannahmeurkunde anzugeben ist.  Der Realwert ist der akzeptierte Mindestbeurkundungswert bzw. Steuerbasiswert, der sich aus einer rechenschematischen Zugrundelegung  der Beschreibung der Immobilie im Grundbuch – d.h. aus deren Grundstücksgrösse, der überbauten Grundfläche und des Alters der Liegenschaft – und eben dem aktuellen Bodenwert ergibt. 

 

Setzt man den sukzessive ansteigenden katastralen Bodenwert (valor de suelo) in das Berechnungsschema des Steuerbasiswertes ein, so ergeben sich in vielen Fällen Mindestbeurkundungswerte, die bei weitem den tatsächlichen Verkehrs- bzw. Marktwert der Immobilie übersteigen. Ein beängstigender Umstand -  wenn man bedenkt, dass bisher das absolute Gegenteil der Fall war.

 

Was bedeutet dies also für die zukünftige Höhe der Erbschaftssteuer? Diese war bis zu dem jetzigen Zeitpunkt bereits enorm überhöht, da im Durchschnitt 28 – 45 %, bei Spitzenwerten bis zu 81 % des Mindestbeurkundungswertes als Steuer – auch und gerade zischen Ehegatten und bei der Vererbung an die Kinder  - im Erbfall abzuführen waren – dies auch wegen der geringen oder fehlenden Freibeträge in Höhe bis zu maximal 16.000,00 €. Da  nun häufig der Steuerbasiswert über dem Marktwert der Immobilie liegen wird,  werden in Zukunft Erbschaftssteuerwerte  von 150.000,00 € - 300.000,00 € oder mehr die Regel sein. Eine Privilegierung für steuernichtresidente Grundstückseigentümer,   die nicht ihr gesamtes Welteinkommen in Spanien versteuern (sowohl Erblasser als auch Erbe) wird es nicht geben.     

 

Steuernichtresidenten Liegenschaftsinhabern ist daher ab sofort um so dringender anzuraten, in der Hinsicht auf die Ersparnis der Erbschaftssteuer eine umfassende Vorsorge und Nachlassregelung vorzunehmen. Dies kann in den meisten Fällen und unter der Inbetrachtnahme der feststehenden gesetzlichen Situation allein durch die Weitergabe der Immobilie „mit warmer Hand“ an die potentiellen Erben erster Ordnung geschehen. Eine Möglichkeit, bzgl. derer man sich zeitnah von einer fachkundigen Person beraten lassen sollte.

 

 

 

 


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