|

Ihr Gutes Recht ?
Die Eigenarten des spanischen
Zivilprozesses
Viele unserer Mandanten haben erstaunliches Ansatzwissen in Bezug auf einen
Teilbereich des spanischen materiellen Zivilrechtes erworben. Hierbei waren
neben erfolgten Rechtsberatungen oft das Internet oder auch Zeitungsrtikel
behilflich.
So erscheint es, dass sich zahlreiche Residenten oder auch
Nichtresidenten darüber im Klaren sind, dass sich die europäischen
Rechtsordnungen - auch wenn sie die gleichen Grundzüge in sich tragen - durchaus
unterschiedlichen Inhalts sein können. Dies vor allen Dingen in Bereichen, die
steuerlich von Belang sind, wie das Immobilen-, Erb- oder Gesellschaftsrecht
auch das Miet- oder Arbeitsrecht.
Die Mehrzahl derjenigen, die dieses Grundwissen
vernünftigerweise in anwaltlichen Beratungsterminen vertiefen, ist daher weniger
überrascht, wenn die betreffenden Unterscheide in den Rechtsgesprächen
herausgestellt werden.
Anders verhält es sich jedoch offenbar in der Hinsicht auf die
Erwartungshaltung an die Gemeinsamkeiten des formellen, prozessualen Rechtes,
d.h. in Bezug auf das Recht, das festlegt, wie ein Prozess abläuft bzw. zu
gestalten ist. Diesbezüglich gehen viele unserer Mandanten davon aus, dass das
vorgegegebene Vorgehen und die einhergehenden Anforderungen der Gerichte nahezu
identisch sind.
Tatsächlich ist die betreffende Schnittmenge eher gering. Aus
diesem Grunde möchte ich an dieser Stelle einige Besonderheiten des spanischen
Zivilprozesses darstellen, um zu illustrieren, dass die praktische Umsetzung von
bestehenden Ansprüchen in Spanien nicht immer wie in der jeweiligen Heimat
funktionieren muss bzw. kann.
Es heisst oft: „Ich unterschreibe Ihnen sodann im
Beratungstermin eine Vollmacht und faxe Ihnen später die der Klage beizufügenden
Dokumente.“
Hierauf muss geantwortet werden, dass eine Prozessvollmacht in
Spanien grundsätzlich notariell zu beurkunden ist, und die der Klage zu
Beweiszwecken beizufügenden Unterlagen immer im Original vorzulegen sind. Per
Fax oder per email übermittelte bzw. dem Anwalt in Kpie abgereichte Dokumente
genügen daher nicht. Auch sind alle schriftlichen Unterlagen in spanischer
Sprache bei Gericht einzureichen, d.h. – wenn nötig - durch einen Ermächtigten
Übersetzer überstetzen zu lassen. Behördliche oder gerichtliche Dokumente
aus dem Ausland sind zuvor mit der sogenannten Haager Apostille versehen zu
lassen.
In der Prozessvollmacht ist auch ein obligatorisch
einzusetzender Gerichtsprokurator zu erwähnen, der gesondert von der jeweiligen
Partei zu bezahlen ist. Er ist dafür zuständig, die gerichtlichen Bescheide und
Verfügungen an der Rchtsanwalt weiterzuleiten. Grichtskosten fallen nicht an.
Ein weiteres Thema ist häufig: „Ich hab jede Menge Zeugen, die
benannt werden sollten. Zur Verhandlung kann ich selber jedoch nicht kommen,
aber Sie als mein Rechtsanwalt – werden mich ja schliesslich vertreten.“
In diesenm Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Zeugen in
spanischen Gerichten in der Regel wenig Glauben geschenkt wird. Beweisdokumente
sind eher entscheidend. Die Parteien haben bei den mündlichen
Verhandlungsterminen anwesend zu sein. Sie müssen notwendigenfalls kurzfristig
auf eigene Kosten – eventuell zusammen mit den Zeugen – aus dem Ausland
anreisen. Dies wiederholt, wenn – wie oft – der Termin erst am vorgesehenden
Gerichtstag verschoben wird.
Hierbei ist zu bemerken, dass die bestehenden prozessualen
Fristen für die Parteien äusserst kurz sind und auf Antrag nicht verlängert
werden.
Des weiteren ist festzustellen, dass die örtlichen Gerichte
nicht selten unterbesetzt sind, was nachsichzieht, dass es zu
überdurchschmittlichen Verfahrensdauern kommt. Oft ist das Heimatrecht des
Klägers anzuwenden, was kompliziert und teuer ist. Auch sind die Kosten der
Zwangsvollstreckung hoch. Selten wird die Gegenpartei zu der Erstattung der
Verfahrenskosten verurteilt.
Nach allem ist anzuraten, die genannten Besonderheiten und
Risiken eines anstehenden Prozesses mit einem Rechtsanwalt konkret im Einzelfall
durchzusprechen, um auf dem schnellsten und sichersten Wege gerichtlich
vorzugehen. Nicht selten erspart man sich durch einen anwaltlich zu
schliessenden Gerichtsvergleich Kosten und Zeit.
|