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Der Immobilienkauf
Bei dem Kauf einer Immobilie ist zu beachten: Versichern Sie sich, dass der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer des Grundstücks ist. Dies kann erfolgen durch die Vorlage seines notariellen Kaufvertrages versehen mit einem Eintragungsvermerk des Grundbuchamtes und einem aktuellen Grundbuchauszug (nota informativa).Beachten Sie, dass in Spanien Grundstückskaufverträge auch mündlich geschlossen werden können, der zukünftige Käufer aber nur eine sehr vage Rechtsposition inne hat, die durch einen Doppelverkauf des Verkäufers gefährdet werden kann. Im übrigen entsteht hier im Problemfall eine schwierige Beweislage.Vor Abschluss des Kaufvertrages sollten Sie das Grundstück gründlich auf Belastungen, das Bestehen von Miet- und Pachtverträgen, die Existenz und Regelungen eines Bebauungsplanes, die Qualität des Grundstücks als Bauland, mögliche Steuerschulden, für die das Grundstück haftet, überprüfen.Lassen Sie sich sämtliche Absprachen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss durch den Verkäufer schriftlich bestätigen.Verlangen Sie unter Berücksichtigung der vorgenannten Gefahren den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Lassen Sie sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen oder zumindest den Abschluss eines eventuellen Optionsvertrages.Für den Fall des Kaufs einer sich noch im Bau befindlichen Immobilie lassen Sie sich von dem Verkäufer eine Versicherung bzw. Bankbürgschaft vorlegen.Bei dem Kauf eines Küstengrundstücks darf es sich nicht um öffentliche Strandzone handeln, diese unbebaubar ist.HausbauBei dem Bau eines Hauses ist zu beachten:Erforderlich ist wiederum auch hier ein Grundbuchauszug, der Auskünfte gibt über eventuelle Belastungen des Grundstückes, beispielsweise mit Wegerechten.Die Baulandqualität, somit die Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks, ist bei der Gemeinde zu erfragen. Erforderlich ist eine "Cedula Urbanistica" der Gemeinde.Ein notarieller Kaufvertrag ist abzuschließen.Für die Planung und Durchführung des Bauobjektes ist ein Architekt sowie ein Aparejador (vergleichbar einem Statiker) zu beauftragen. Darüber hinaus muss ein Bauleiter (arquitecto tecnico) die Bauarbeiten überwachen, die Bauausführungen übernimmt eine zu beauftragende Baufirma (constructora). Diese haften gesamtschuldnerisch für Konstruktionsmängel, die innerhalb von 10 Jahren nach Bauübergabe auftreten.Zahlungen sollten grundsätzlich nach Baufortschritt geleistet werden. Nach Fertigstellung der Immobilie ist diese beim Notar zu erklären.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Abogado Joachim Süselbeck
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