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Der
Immobilienkauf
Bei dem Kauf
einer Immobilie ist zu beachten: Versichern Sie sich, dass der Verkäufer auch
tatsächlich der Eigentümer des Grundstücks ist. Dies kann erfolgen durch die
Vorlage seines notariellen Kaufvertrages versehen mit einem Eintragungsvermerk
des Grundbuchamtes und einem aktuellen Grundbuchauszug (nota
informativa).Beachten Sie, dass in Spanien Grundstückskaufverträge auch mündlich
geschlossen werden können, der zukünftige Käufer aber nur eine sehr vage
Rechtsposition inne hat, die durch einen Doppelverkauf des Verkäufers gefährdet
werden kann. Im übrigen entsteht hier im Problemfall eine schwierige
Beweislage.Vor Abschluss des Kaufvertrages sollten Sie das Grundstück gründlich
auf Belastungen, das Bestehen von Miet- und Pachtverträgen, die Existenz und
Regelungen eines Bebauungsplanes, die Qualität des Grundstücks als Bauland,
mögliche Steuerschulden, für die das Grundstück haftet, überprüfen.Lassen Sie
sich sämtliche Absprachen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss durch den
Verkäufer schriftlich bestätigen.Verlangen Sie unter Berücksichtigung der
vorgenannten Gefahren den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Lassen Sie
sich als Eigentümer im Grundbuch eintragen oder zumindest den Abschluss eines
eventuellen Optionsvertrages.Für den Fall des Kaufs einer sich noch im Bau
befindlichen Immobilie lassen Sie sich von dem Verkäufer eine Versicherung bzw.
Bankbürgschaft vorlegen.Bei dem Kauf eines Küstengrundstücks darf es sich nicht
um öffentliche Strandzone handeln, diese unbebaubar ist.HausbauBei dem Bau eines
Hauses ist zu beachten:Erforderlich ist wiederum auch hier ein Grundbuchauszug,
der Auskünfte gibt über eventuelle Belastungen des Grundstückes, beispielsweise
mit Wegerechten.Die Baulandqualität, somit die Frage der Bebaubarkeit des
Grundstücks, ist bei der Gemeinde zu erfragen. Erforderlich ist eine "Cedula
Urbanistica" der Gemeinde.Ein notarieller Kaufvertrag ist abzuschließen.Für die
Planung und Durchführung des Bauobjektes ist ein Architekt sowie ein Aparejador
(vergleichbar einem Statiker) zu beauftragen. Darüber hinaus muss ein Bauleiter
(arquitecto tecnico) die Bauarbeiten überwachen, die Bauausführungen übernimmt
eine zu beauftragende Baufirma (constructora). Diese haften gesamtschuldnerisch
für Konstruktionsmängel, die innerhalb von 10 Jahren nach Bauübergabe
auftreten.Zahlungen sollten grundsätzlich nach Baufortschritt geleistet werden.
Nach Fertigstellung der Immobilie ist diese beim Notar zu erklären.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt
und Abogado Joachim Süselbeck
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