Home
 
Kontakt
 
Newsletter bestellen
 








Home

Aktuelles
·  Steuerschock
·  Einkommenssteuerreform in Spanien
·  Kreditsicherung von ausländischen Banken in Spanien

Liegenschaftsersteigerung
·  Das Paradies zum halben Preis

Erbrecht
·  Ersparniss der Erbschaftssteuer
·  Berechnung der Erbschaftssteuer
·  Nachlasssicherung durch ein spanisches Testament
·  Erbrechtliche Vorsorge
·  Übertragung von Immobilien im Erbfall
·  Erbausschlagung schützt nicht immer vor Steuerzahlung
·  Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
·  Albtraum Erbschaftssteuer

Immobilienrecht
·  Rechtliche Vorsorge im Vorfeld
·  Vorvertragliche Bindungen
·  Kaufoptionsvertrag
·  Notariell beurkundeter Immobilienerwerb
·  Immobilienkauf auf Rentenbasis
·  Nachträgliche Eintragung des Eigentums
·  Hypotheken

Spanische GmbH
·  Gründung

Mietrecht
·  Mietrecht auf Mallorca

Steuerrecht
·  Steuerausländer werden weiterhin zur Kasse gebeten

Arbeitsrecht
·  Kündigungsrecht

Internationale Vollstreckung

Prozessrecht

Bootskauf

Verkehrsunfallrecht

Doppelte Staatsangehoerigkeit

Sichern Sie Ihre Rechte

Unsere Leistungen

Newsletter bestellen

Kanzlei

Anfahrt

Anwälte

Online Rechtsberatung

Kontakt

Aktuelles

Gute Lösung: Immobilienkauf auf Rentenbasis

Eine alternative Gestaltungsform des Immobilienerwerbs, die für Veräusserer und Erwerber vorteilhaft erscheint.

Immer öfter wird in der letzten Zeit nach der Möglichkeit einer Immobilienveräusserung mittels der Vereinbarung einer Leibrente gefragt. Gemeint ist hiermit die Zahlung einer monatlichen Summe bis zum Todesfall des Eigentümers zwecks Immobilienerwerbs.

Hintergrund des ausgeprägten Interesses ist oft die Notwendigkeit auf der Seite des Eigentümers – meisst im fortgeschrittenen Alter befindlich – eine Zusatzeinnahme in Form einer monatlichen Miete erzielen zu müssen oder zu wollen. Auf der Seite des Käufers besteht das Problem häufig in dem Mangel an Kapital, so dass ein Kaufpreis zumindest nicht in voller Höhe entrichtet werden kann, gleichzeitig aber über ein Mietverhältnis hinaus ein gesteigertes Interesse an der Erlangung des Eigentums auf Raten besteht.

Kurzum – den Interessenten kann geholfen werden, wobei sich die Gestaltungsmöglichkeiten durchaus vielfältig darstellen und Vorteile für beide Seiten auszumachen sind.

So müsste der Verkäufer nicht unbedingt auf die Nutzung der Immobilie verzichten, obgleich er über monatliche Sondereinkünfte verfügt.

Auf Seiten des Käufers kann auf eine umständliche und kostspielige Finanzierung durch eine Bank verzichtet werden. Zudem bestimmt die Lebenserwartung der Verkäufers den Kaufpreis.

Es kann über verschiedene Vertragstypen nachgedacht werden.

Zunächst wäre es möglich das ganze Rechtsgeschäft in einem Privatvertrag zu regeln, was einen breiten Gestaltungsspielraum gewährleisten würde. Diese Möglichkeit besteht, da die Übertragung der Immobilie im spanische Rechtsbereich auch ohne notarielle Urkunde möglich ist. Aufgrund des fehlenden Abstraktionsprinzipes existiert keine Trennung zwischen Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft. Die Immobilie geht mit der Unterschrift des Vertrages auf den Käufer über. Eine spätere Eintragung im Grundbuch ist hierdurch jedoch nicht zu erreichen.

Desweiteren bestünde die Option, das sog. nackte Eigentum an der Immobilie bereits registerrechtlich zu übertragen, ein Nutzungsrecht zurückzubehalten, und eine monatliche “Rentenzahlung” per Privatvertrag zu regeln. Ein solches Modell käme vor allen Dingen für Personen mit einem besonderen Vertrauensverhältnis (Verwandschaftsverhältnis) in Frage, da das Eigentum bereits übertragen wird, ohne das registerrechtlich ein Anrecht auf eine regelmässige Ratenzahlung festgesetzt wurde, auch wenn nicht geleistete Ratenzahlungen aufgrund des abgeschlossenen Privatvertrages eingeklagt werden könnten.

Vorteilhaft erscheint jedoch vor allem, die Beurkundung eines Kaufgeschäftes, bei dem ein fiktiver Kaufpreis als Besteuerungsgrundlage zu nennen ist, und eine Rentenzahlung auch im Eigentumsregister verankert wird. In diesem Zusammenhang könnte auch eine auflösende Bedingung eingebracht werden, die Ihre Wirkung bei Nichtzahlung der monatlichen Rente entfaltet.

Bei der Betrachtung der verschiedenen Möglichkeiten ist es auf jeden Fall tunlich, die individuelle Situation einzuschätzen und diesbezüglich Rechtsrat einzuholen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Abogado Joachim Süselbeck

 

 

 


Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!
 

Verantwortlich nach § 6 TDG und ©: Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen,
Rechtsanwalt Joachim Süselbeck, Avda. Rey Jaime I, 109, E-07180 Santa Ponsa
Mallorca / Baleares