Zunächst ist ein Antrag auf
Erteilung des Negativzeugnisses im Bezug auf eine gewünschte Firmenbezeichnung
bei dem zentralen spanischen Handelsregister in Madrid zu stellen. Diesbezüglich
sind drei Namensvorschläge zu machen.Im Anschluss hieran ist die
Stammkapitalsumme bei einer beliebigen Bank zu hinterlegen und hierdurch die
Hinterlegungsbescheinigung und Bestätigung für die tatsächliche Erbringung der
Gesellschaftseinlage zu erwirken. Die spanische S.L. muss ein
Mindeststammkapital von 3.006 € aufweisen. Erst danach ist der notarielle Termin
zu der Beurkundung mittels einer öffentlichen Gründungsurkunde (Escritura
publica de constitiución) der Gesellschaft vorzubereiten und
wahrzunehmen.Unterdessen ist eine spanische Steuernummen - die sog. CIF Nummer
(Numero de Identificación Fiscal) - sowie eine tarjeta identificada zu
beantragen. Hierfür sind bei dem zuständigen Finanzamt sowohl die betreffenden
Steuernträge als auch eine Fotokopie des Personalausweises (DNI) des
Unterzeichners des Antrages sowie eine Fotokopie der Gründungsurkunde
einzureichen. Sodann ist binnen einer Frist von 30 Tage seit Errichtung der
öffentlichen Gründungsurkunde die Steuer ITP und AJD (Steuer für die
Dokumentation juristischer Akte) zu begleichen. Diese beträgt 1 % der
Stammkapitalsumme. Zudem ist eine Anmeldung über die Abführung der Steuern auf
wirtschaftliche Aktivitäten (IAE) vorzunehmen.Im Anschluss daran ist die
Gesellschaft beim zuständigen Handelsregister zur Eintragung zu bringen. In
diesem Rahmen ist die erste Ausfertigung der Gründungsurkunde, die Bestätigung
über die Begleichung der Steuer (ITP und AJD) und eine Fotokopie der Tarjeta
Identicativa einzureichen.
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