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Gesellschaftsgründung

Zunächst ist ein Antrag auf Erteilung des Negativzeugnisses im Bezug auf eine gewünschte Firmenbezeichnung bei dem zentralen spanischen Handelsregister in Madrid zu stellen. Diesbezüglich sind drei Namensvorschläge zu machen.Im Anschluss hieran ist die Stammkapitalsumme bei einer beliebigen Bank zu hinterlegen und hierdurch die Hinterlegungsbescheinigung und Bestätigung für die tatsächliche Erbringung der Gesellschaftseinlage zu erwirken. Die spanische S.L. muss ein Mindeststammkapital von 3.006 € aufweisen. Erst danach ist der notarielle Termin zu der Beurkundung mittels einer öffentlichen Gründungsurkunde (Escritura publica de constitiución) der Gesellschaft vorzubereiten und wahrzunehmen.Unterdessen ist eine spanische Steuernummen - die sog. CIF Nummer (Numero de Identificación Fiscal) - sowie eine tarjeta identificada zu beantragen. Hierfür sind bei dem zuständigen Finanzamt sowohl die betreffenden Steuernträge als auch eine Fotokopie des Personalausweises (DNI) des Unterzeichners des Antrages sowie eine Fotokopie der Gründungsurkunde einzureichen. Sodann ist binnen einer Frist von 30 Tage seit Errichtung der öffentlichen Gründungsurkunde die Steuer ITP und AJD (Steuer für die Dokumentation juristischer Akte) zu begleichen. Diese beträgt 1 % der Stammkapitalsumme. Zudem ist eine Anmeldung über die Abführung der Steuern auf wirtschaftliche Aktivitäten (IAE) vorzunehmen.Im Anschluss daran ist die Gesellschaft beim zuständigen Handelsregister zur Eintragung zu bringen. In diesem Rahmen ist die erste Ausfertigung der Gründungsurkunde, die Bestätigung über die Begleichung der Steuer (ITP und AJD) und eine Fotokopie der Tarjeta Identicativa einzureichen.


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