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Möglichkeiten der Ersparniss der Erbschaftssteuer 

 

Nach den letzten Grundsatzentscheidungen des spanischen Gesetzgebers erscheint es so, dass auch in der mittelfristigen Zukunft mit einer Senkung der im europäischen Vergleich überdimensional hohen spanischen Erbschaftssteuer nicht zu rechnen ist. 

 

Auch im engeren Familienkreise sind bei maximalen Freibeträgen von 15.980,91 € pro Person nach wie vor bis zu 81 % Erbschaftssteuer (im Mittel 28 – 36%) auf den aktuellen Verkehrswert einer betreffenden Immobilie oder sonstige Vermögenswerte zu bezahlen. 

 

Dies kommt in Einzelfällen einer Enteignung gleich. 

 

Um so wichtiger erscheint es, sich frühzeitige Gedanken über eine alternative Übertragung einer Immobilie im Verwandtenkreise zu machen. 

 

Gesellschaftsgründungen und Vollmachtsgebungen sind aufgrund von kostspieliger Kapitalisierung, Handelsregisterabgleich und der mangelnden Gültigkeit über den Tod hinaus nur bedingt als wirksame Mittel anführbar. 

 

Vielmehr erscheint die Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten auf einen potentiellen Erben (Ehegatte oder Kinder) unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohn- und Nutzungsrechtes unter Ausschluss eines tatsächlichen Kaufpreisflusses (sog. venta de la nuda propiedad) als äusserts probat. 

 

Bei einem solchen fiktiven Verkauf fällt lediglich die spanische Grunderwerbssteuer in Höhe von 7 % an.  Im Vergleich mit der Erbschaftssteuer spart man somit durchschnittlich 25 % Steuern auf den aktuellen Verkehrswert der Immobilie ohne dabei das Bestimmungsrecht (Belastung, Weiterverkauf) über die Liegenschafts zu verlieren.

 

Gleichzeitig wird der potentielle Erbe für den Eintritt des tatsächlichen Erbfalles um einen erheblichen bürokratischen Aufwand im Zusammenhang mit einer notariellen Erbschaftsannahme (Registerauszüge, Übersetzungen, Haager Apostille) entlastet, da das Nutzungsrecht mit dem Tod des Erblassers erlischt und der Erbe bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.  Zudem ist die Immonbilie aus der Sicht des Erblassers wegen der Namensverschiedenheit zu Lebzeiten “vollstreckungssicher”. 

 

Nach allem beinhaltet die dargestellte Regelung eine Vielzahl von Vorteilen bzgl. derer Sicherung man sich besser vorzeitig mit dem Anwalt seines Vertrauens in Verbindung setzen sollte. 

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Abogado Joachim Süselbeck



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