
Möglichkeiten der Ersparniss der
Erbschaftssteuer
Nach den letzten Grundsatzentscheidungen des spanischen
Gesetzgebers erscheint
es so, dass auch in der mittelfristigen Zukunft mit
einer Senkung der im europäischen Vergleich überdimensional hohen spanischen Erbschaftssteuer
nicht zu rechnen ist.
Auch im
engeren Familienkreise sind bei maximalen Freibeträgen von 15.980,91 € pro
Person nach wie vor bis zu 81 % Erbschaftssteuer (im Mittel 28 – 36%) auf den
aktuellen Verkehrswert einer betreffenden Immobilie oder sonstige Vermögenswerte
zu bezahlen.
Dies kommt
in Einzelfällen einer Enteignung gleich.
Um so
wichtiger erscheint es, sich frühzeitige Gedanken über eine alternative
Übertragung einer Immobilie im Verwandtenkreise zu machen.
Gesellschaftsgründungen und
Vollmachtsgebungen sind aufgrund von kostspieliger Kapitalisierung,
Handelsregisterabgleich und der mangelnden Gültigkeit über den Tod hinaus nur
bedingt als wirksame Mittel anführbar.
Vielmehr
erscheint die Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten auf einen potentiellen
Erben (Ehegatte oder Kinder) unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohn- und
Nutzungsrechtes unter Ausschluss eines tatsächlichen Kaufpreisflusses (sog.
venta de la nuda propiedad) als äusserts probat.
Bei einem
solchen fiktiven Verkauf fällt lediglich die spanische Grunderwerbssteuer in
Höhe von 7 % an. Im Vergleich mit
der Erbschaftssteuer spart man somit durchschnittlich 25 % Steuern auf den
aktuellen Verkehrswert der Immobilie ohne dabei das Bestimmungsrecht (Belastung,
Weiterverkauf) über die Liegenschafts zu verlieren.
Gleichzeitig
wird der potentielle Erbe für den Eintritt des tatsächlichen Erbfalles um einen
erheblichen bürokratischen Aufwand im Zusammenhang mit einer notariellen
Erbschaftsannahme (Registerauszüge, Übersetzungen, Haager Apostille) entlastet,
da das Nutzungsrecht mit dem Tod des Erblassers erlischt und der Erbe bereits
als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Zudem ist die Immonbilie aus der Sicht
des Erblassers wegen der Namensverschiedenheit zu Lebzeiten
“vollstreckungssicher”.
Nach allem
beinhaltet die dargestellte Regelung eine Vielzahl von Vorteilen bzgl. derer
Sicherung man sich besser vorzeitig mit dem Anwalt seines Vertrauens in
Verbindung setzen sollte.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Abogado Joachim
Süselbeck
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