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Informationen und Tipps

Die zuständigen Behörden greifen nun endgültig hart durch

 

Hohe Strafen für nicht genehmigte Ferienvermietungen 

 

Das Thema der touristischen Vermietung von Privatunterkünften ist auf Mallorca nach wie vor in aller Munde.  Nicht zuletzt deshalb,  da sich zahlreiche Immobilien in Zeiten der Kreditkrise nicht oder nur weit unter Wert veräussern lassen.  Eine hohe Rendite aus einer lukrativen Ferienvermietung ist dementsprechend natürlich nahe liegend und eine willkommene Zwischen- oder sogar Langzeitlösung. 

 

Dies auch, weil das Geschäft mit der touristischen Vermietung phantastisch läuft: Bis zu 15.000 ausländische Immobilieneigentümer sollen mittlerweile von dieser Einnahmequelle Gebrauch machen  und Wochenmieten bis zu 10.000,00 € einnehmen. Die Nachfrage ist enorm, da der Trend  zum Individualismus  gerade in der Tourismusbranche anhält. 

 

Dass diese Tatsache dem balearischen Hotelverband  und der zuständigen Tourismusbehörde nicht gefallen kann, versteht sich von selbst. 

 

Es war unlängst aufgefallen, dass die stark anwachsenden Flugbewegungen und die somit erhöhte Anzahl an abgefertigten Gästen  nicht mit der Nutzung der offiziell angemeldeten Unterkünfte und Hotelbetten korrespondieren. Viele Anbieter betreiben die Vermietung illegal, da sie das Antragsverfahren nicht kennen oder die bisher umfängliche Bürokratie scheuen oder die Genehmigung aufgrund zuvor bestehenden Gesetzeslage nicht erhalten konnten.  

 

Bereits im den vergangenen Jahren hatte die Tourismusbehörde daher  der  illegalen Ferienvermietung den Kampf angesagt.    Es wurden stichprobenhalber  illegale Vermieter  oder ganze unangemeldete Vermietungsagenturen ermittelt,  die über Zeitungen oder das Internet  Werbung für die Vermittlung von Unterkünften betreiben. Diese wurden sodann mit horrenden Bussgeldern belegt, die nicht selten 20 % einer Jahresmiete betragen -  auch wenn die Unterkünfte nur wenige Wochen tatsächlich vermietet worden waren. Eine Genehmigungspflicht besteht immer dann,  wenn der kommerzielle Hintergrund einer Vermietung nach Aussen sichtbar zu Trage tritt. 

 

Diesen Umstand machte sich gar ein von krimineller Energie getriebener Trittbrettfahrer zu nutzen, und erpresste eine grosse Anzahl von Anbietern,  indem er das empfindliche Übel in Aussicht stelle,  diese anzeigen zu wollen, wenn sie ihn nicht zuvor entlohnten. 

 

Nach allem gab die zuständige Behörde nunmehr bekannt, in der Saison 2012  lückenlos Ernst machen zu wollen und durchgreifen zu wollen.  „Die Zahl der Inspektoren zur Ermittlung von illegalen touristischen Vermietungen sei drastisch erhöht worden“,  die sodann sämtliche „schwarzen Schafe ausfindig machen sollen“.  Tourismusminister Delgado bekundete während der Präsentation des Balearenstandes auf der Tourismusmesse in London, dass nun jeder genehmigungslose Ferienvermieter ausfindig gemacht und mit drakonischen Sanktionen belegt werde. Es sollen ohne Vorwarnungen drastische Geldstrafen verhängt werden, die notfalls „auch sofort mittels Pfändung in die betreffende Immobilie vollstreckt werden sollen“ - so ein Behördensprecher. 

 

Aus diesem Grund ist allen Vermietern die Einholung einer Genehmigung dringend anzuraten. Die Messlatte einer Legalisierung  liegt hierbei nach dem Inkrafttreten  des Erlasses  13/2011  zur Neuregelung des Gesetzes über die Ferienvermietung nicht mehr so hoch wie zuvor,  solange die Unterkünfte den Ausstattungs- und Qualitätsstandards durchschnittlicher Hotelunterkünfte entsprechen und eine Ferienvermietung nach den geregelten Bestimmungen beantragt wird.   Das Antragsverfahren ist durchaus umfänglich, aber durch einen Fachmann zügig zu bewältigen.  Die Ausgabe der entsprechenden Gebühr lohnt sich in jedem Fall im Vergleich  zu einem schmerzlichen Bussgeld  und den folgenden Mietausfällen.

 

Es sollte daher eine spezialisierte Kanzlei mit der Beantragung und der Einholung der Ferienvermietungsgenehmigung  beauftragt werden. 

 

 



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Mallorca / Baleares